SPD Heßdorf diskutiert über die Hartz IV Gesetze

Soziales & Familie

Sigmar Gabriel, der neue SPD-Vorsitzende hatte in seiner aufrüttelnden Rede beim Bundesparteitag die Basis aufgefordert, wieder mehr inhaltliche Themen zu diskutieren und sich bei der Bewältigung wichtiger Lebensbereiche und Polititkfelder einzumischen. Diesem Aufruf ist der Ortsverein Heßdorf gerne gefolgt und hat sich in dieser Woche intensiv mit Verbesserungsvorschlägen der Hartz IV-Gesetzgebung auseinandergesetzt.

Nella Döbbelin erinnerte eingangs daran, dass die Wähler im letzten September insbesondere wegen der als teilweise ungerecht empfundenen Regelungen von Hartz IV, wegen der Rente mit 67 und wegen des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan der SPD eine Wahlniederlage verpaßt hatten.

In einer knappen Zusammenfassung trug Bernd Döbbelin vor, dass das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2009 im Rahmen mehrerer Verfassungsbeschwerden über die vielfältigen Probleme der derzeitigen Gesetze verhandelt hat und im Frühjahr dieses Jahres eine Entscheidung darüber treffen will. Offenbar im Vorgriff darauf haben der SPD-Vorsitzende Gabriel aber auch Ursula von der Leyen verschiedene Verbesserung der Hartz IV Regelungen ins Gespräch gebracht.
Der Ortsverein war sich nach einer längerer Diskussion einig, die folgenden Kernpunkte in einem Antrag zu bündeln und an den Unterbezirksparteitag weiterzu leiten:

  • Ein in seiner Höhe unbegrenztes Schonvermögen ist rechtlich und wirtschaftlich unvertretbar. Die jetzige Regelung, daß 250 Euro pro Lebensjahr – d.h. zum Beispiel bei einem 50-Jährigen arbeitslos Gewordenen 250 Euro mal 50 Lebensjahre sind 12.500 Euro – unangetastet bleiben können, erscheint aber sehr hart und würdigt den Spareinsatz für das Alter zu wenig. Der Vorschlag, den Betrag pro Lebensjahr angemessen zu erhöhen, wurde allgemein begrüßt.
  • Ebenso wurde befürwortet, das Arbeitslosengeld I in seiner Laufzeit von 12 Monaten bis auf 24 Monate zu verlängern in Abhängigkeit von der Zeit der Erwerbstätigkeit. So kann z.B. eine Erwerbstätigkeit von 25 oder 30 Jahren, in denen unablässig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde, besser berücksichtigt werden.
  • Das Arbeitslosengeld II sollte als Grundsicherung betrachtet und eingesetzt werden, die verhindern soll, daß ein Mensch gänzlich ohne Unterkunft und ohne jedwede Versorgung (siehe USA) leben muß.
  • Dringend nachzubessern ist der Beitrag für Kinder. Hier sollte ein eigenständiger, am wirklichen Bedarf orientierter Betrag für drei gestaffelte Altersgruppen ausgezahlt werden. Ein Problem wurde darin gesehen, dass ein arbeitender Geringverdiener mit ein oder zwei Kindern dann möglicherweise schlechter dasteht als eine Hartz 4-Familie. Das aber führt in die Diskussion von Mindestlöhnen und angemessene Bezahlung für Arbeit, die extra geführt werden muß.
  • Die Zumutbarkeit von Arbeit ist ebenfalls neu zu überdenken. Es kann allerdings nicht sein, daß der vorherige Status, der vorherige Bildungsstand und eine vorherige gehobene Arbeit vor sogenannter “einfacher Arbeit” bewahren kann. Die Zumutbarkeit muß sich an der körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesundheit und den intellektuellen Möglichkeiten orientieren. Deshalb ist die Maxime “Fordern und Fördern” richtig, nur ist in der Vergangenheit und heute weniger gefördert und mehr gefordert worden, siehe Roland Koch.

Die umgangssprachliche Formulierung “Hartz 4” sollte dringend aus dem Sprachgebrauch verschwinden, da nicht nur Herr Hartz sondern dieser Bereich negativ belastet ist und bleiben wird. Eine korrekte Bezeichnung könnte lauten: „Gesetz zur Grundsicherung von Arbeitslosen” (oder Grundsicherungsgesetz).

 

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